Was Sie vor Vertragsbeginn wissen müssen
Vertragspartner sind B&L Anlagen und die im Beratungsvertrag bezeichnete Privatperson oder das Unternehmen. Der konkrete Auftrag legt Anlageziel, Risikoprofil, Umfang der Betreuung und die gewählte Vergütung fest.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der beidseitigen Unterzeichnung und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.
Beide Seiten können den Auftrag schriftlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt, sofern im Einzelvertrag nicht anders geregelt, 30 Tage auf das Monatsende. Bereits erbrachte Leistungen und genehmigte Auslagen bleiben geschuldet.
Transparenz in Basel-Landschaft
Änderungen dieser Bedingungen teilen wir rechtzeitig mit. Die jeweils gültige Fassung ist auf dieser Seite einsehbar.